Neue Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV)
ab 01.07.26 / 01.01.28
Jetzt noch den amtlichen Sportbootführerschein See & Binnen machen und sich den „Bestandsschutz“ sichern!!!
„Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der
Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht“ –
Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV)
Derzeit befindet sich die neue Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) in einem Gesetzgebungsverfahren.
Die neue Regelung soll zum 01.07.2026 in Kraft treten und vollumfänglich ab dem 01.01.2028 gelten.
# Die wesentlichen geplanten Änderungen #
- Abschaffung/Ersetzung des amtlichen Sportbootführerscheins durch Verbandsscheine
- Wiederholungsprüfungen erst nach 4 Wochen möglich (jetzt bereits am Folgetag)
- Längenbegrenzung im Fahrtbereich „See" auf 24 m
- Erweiterung des Umfangs der praktischen Prüfung
- Verbandscheine sollen künftig u.U. nur noch
befristet anerkannt werden und können jederzeit
entzogen oder neu vergeben werden. Sogar
bereits ausgestellte Scheine könnten ihre
Gültigkeit nachträglich verlieren, wenn Verbände
ihre Selbstverpflichtungen nicht einhalten.
- Einschränkung der gegenseitigen Anerkennung
(§ 13 Abs. 3). Ausländische Fahrerlaubnisse
werden nur anerkannt, wenn der Herkunftsstaat
die UNECE-Resolution 40 anwendet.
Neuer UBI Fragenkatalog ab 1. Oktober 2026
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neuer Fragenkatalog: Zum 01.10.2026 wird der UBI-Fragenkatalog komplett erneuert.
- Integration von VDES: Das VHF Data Exchange System (VDES) wird neu in die Fragen aufgenommen.
- Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung wird an einer neuen Sprechfunktafel ausgerichtet.
- Handbuch Binnenschifffahrtsfunk: Die Ausgabe 2026 des Regionalteils Deutschland steht zur Verfügung, wobei elektronische Fassungen an Bord zulässig sind.
- Allgemeine Aktualisierungen: Änderungen im Bereich TDDDG (vormals TTDSG) und Anpassungen der Funkkanäle.
Wir beraten gerne ausführlich zu den Änderungen - sprecht uns an...
